Pensionszusagen gelten als sehr beliebtes steuerliches Gestaltungsmittel und sind vor allem in mittelständischen Unternehmen weit verbreitet. Wir von der KSW Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH wissen jedoch um die Fallstricke, die es langfristig im Bereich der Pensionsrückstellung zu beachten gilt. Insbesondere der Bereich der Überversorgungsprüfung spielt hier eine wichtige Rolle und sollte zu jeder Zeit professionell betrachtet werden. Übersteigen beispielsweise die betrieblichen Versorgungsanwartschaften und die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als 75% des Aktivlohns am Bilanzstichtag, liegt eine Überversorgung vor. Die Pensionsrückstellung ist in diesem Fall zu kürzen.
Wie die genannten Beispiele deutlich machen, bleibt die Herauslösung einer Pensionszusage selten ohne steuerliche Konsequenz. Aus diesem Grund ist es ratsam und unerlässlich, sich frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen. Das Team der KSW Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH berät Sie eingehend und ausführlich zu den individuellen Fallstricken der Pensionsrückstellung.
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen und Ihren wohlverdienten Ruhestand konzentrieren können, steht Ihnen das Team der KSW Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH langfristig als starker Steuerpartner zur Seite. Wir beraten Sie professionell zum Thema Pensionsrückstellung.
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